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Rechtsschutzversicherungen bieten Versicherungsschutz vor den Kostenrisiken von Rechtsstreitigkeiten. Im Versicherungs- bzw. Leistungsfall springt die Versicherung ein und übernimmt die Kosten, die zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen des Versicherten notwendig sind. Das Kostenrisiko liegt bei der Versicherung. Versicherte sind somit gewappnet für lange rechtliche Auseinandersetzungen und müssen sich nicht sorgen, ob sie Anwalts- und Gerichtskosten bedienen können. Auch mit Blick auf den Ausgang der Auseinandersetzung sind Versicherte entspannt. Die Versicherung zahlt auch im Falle des Unterliegens.
Rechtsschutzversicherungen können ganz unterschiedlich ausgestaltet werden. Verbraucher haben mit Blick auf ihren Versicherungsbedarf ja auch ganz unterschiedliche Ziele und Prioritäten. Versicherungsgesellschaften versuchen dem gerecht zu werden und bieten den Rechtsschutz dazu oft im Baukastensystem an. Grob gesagt gibt es für jedes Rechtsgebiet einen entsprechenden Rechtsschutzbaustein. So gibt es den Arbeitsrechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, den Verkehrsrechtsschutz für rechtliche Auseinandersetzungen als Verkehrsteilnehmer und die Mietrechtsschutzversicherung, wenn einmal der Haussegen zwischen Vermieter und Mieter schief hängt.
Die verschiedenen Rechtsschutzbausteine lassen sich beliebig miteinander kombinieren. Üblicherweise wird der Arbeitsrechtsschutz mit der Privatrechtsschutz verknüpft. Der Vorteil des Baukastensystems ist, dass der Versicherungsschutz beliebig erweitert und den sich ändernden Lebensbedingungen angepasst werden kann. So kann der Arbeitsrechtsschutz beispielsweise auch erst später mit eingeschlossen werden.
Versicherungsgesellschaften bieten auch sogenannte Kombi-Pakete. Dazu werden verschiedene Rechtsschutzbausteine unter dem Dach eines Vertrages zu einem Rechtsschutzversicherungs-Paket zusammengeschnürt. Führende Gesellschaften bieten beispielsweise den Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz als Rechtsschutz-Paket an.
Dem Arbeitsrechtsschutz kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als er eine Lücke schließt, die sich aus den Besonderheiten des Arbeitsrechts ergibt. Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts bringt es nämlich mit sich, dass jede Streitpartei selbst für die Kosten der ersten Instanz aufkommt – und zwar unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Das heißt, gewinnt die Arbeitnehmer-Partei vor Gericht, muss sie trotzdem für die Kosten aufkommen. Bei einer Kündigungsschutzklage können so leicht Anwalts- und Gerichtskosten in fünfstelliger Höhe auf den Arbeitnehmer zukommen. Genau hier setzt die Arbeitsrechtsschutz mit ihrem Leistungsangebot an. Egal, ob Beklagter oder Kläger, der Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten für Anwalt und Gericht – unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung. Der Versicherungsschutz der Arbeitsrechtsschutz erstreckt sich auf alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. In der Praxis wird die Arbeitsrechtsschutz besonders häufig wegen Kündigung, falschen Lohn- und Gehaltszahlungen sowie schlecht oder gar nicht ausgestellten Arbeitszeugnissen gebraucht.
Die Arbeitsrechtsschutz leistet aber nicht immer: So sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit vorsätzlichen Straftaten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Verbraucher, die vor dem Abschluss einer Arbeitsrechtsschutz stehen, sollten in jedem Fall das Kleingedruckte in den Angeboten durchsehen und prüfen, inwieweit die Bedingungen verbraucherfreundlich ausgestaltet sind. Um ausgewählte Anbieter auf den Prüfstand zu stellen, können Verbraucher auch Vergleichsrechner im Internet nutzen. Dort können sich Verbraucher die besten Tarife für ihren Versicherungsbedarf errechnen lassen.
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