„Die Klage wird abgewiesen. Die Verfahrenskosten, hat der Kläger zu tragen.“ Jeden Tag wird dieser Satz in deutschen Gerichten gesprochen. Das ist auch ein Grund, warum viele Privatpersonen oft davor zurückschrecken, vor Gericht zu ziehen. Um am Ende nicht auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen zu bleiben, zahlen sich ein erstes Beratungsgespräch und eine gute Rechtsschutzversicherung aus. Diese übernimmt die Kosten für Anwalt, Zeugen und Sachverständige und gegebenenfalls die des Gegners.
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»Als ganz groben Richtwert für das Prozesskostenrisiko kann man etwa zwei Drittel der Klageforderung nehmen«, erläutert Rechtsanwalt Thomas Kolb. Allerdings können noch zusätzlich Zeugengelder oder Honorare für ein eventuell vom Gericht angefordertes Sachverständigengutachten hinzukommen. So können sich schnell die zusätzlichen Kosten auf mehrere tausend Euro summieren.
In einem ersten Beratungsgespräch bei einem Anwalt können die Erfolgsaussichten einer Klage und die Prozesskosten geprüft werden. Für dieses darf der Anwalt bei einer Privatperson nicht mehr als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Kommt es dann tatsächlich zum Prozess, würde dieser Betrag auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet werden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten, die durch einen Anwalt anfallen, sondern zahlt auch Zeugengelder und Sachverständigenhonorare. Muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners übernehmen, zahlt auch dies die Versicherung. Wichtig ist aber die vorhandene Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren, bevor die Klage eingereicht wird.
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