Ein kleiner Parkrempler, ein Auffahrunfall, eine Massenkarambolage - als Verkehrsteilnehmer ist das Risiko, sich plötzlich inmitten eines Rechtsstreites wiederzufinden recht groß, egal ob als Autofahrer, Insasse eines Fahrzeugs, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung kann für viele private Streitigkeiten eine gute Absicherung sein.
Verkehrsrechtschutz ist immer noch Kür
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht für jeden Autofahrer ist, bleibt der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung jedem selbst überlassen. Zwar übernimmt Erstere im Streitfall teilweise die Kosten, aber nur dann, wenn der Versicherungsnehmer diese zu tragen hat. Will dieser jedoch Schadenersatzforderungen durchsetzen, kann nur die Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.
Als Verkehrsteilnehmer ist das Risiko, sich plötzlich inmitten eines Rechtsstreites wiederzufinden recht groß, egal ob als Autofahrer, Insasse eines Fahrzeugs, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Dabei muss das Verschulden nicht bei einem selber liegen, etwa weil die Aufmerksamkeit nachgelassen hat. Häufig sind Verkehrsrechtstreitfälle besonders verwickelt. Kommt noch eine unterschiedliche Rechtslage in Verbindung mit einer fremden Sprache dazu, wird die sowieso unangenehme Situation noch um einiges verschlimmert. Darum ist speziell für diejenigen, die öfter im Ausland unterwegs sind, solch ein Verkehrsrechtsschutz sehr sinnvoll. Gemäß Statistik werden insbesondere gerade die Auslands-Unfälle ungemein kostspielig.
Nur Verkehrsrechtschutz reicht häufig nicht
Jedoch ist der Rat gefährlich „nur Verkehrsrechtschutz abzuschließen“. Der Grund: Neben der plötzlichen Unfallverletzung als Fußgänger, Auto- oder Radfahrer gibt es für jeden Menschen noch einen zweiten gefährlichen Schaden, der die Existenz bedroht - der private Schadenersatzprozess nach einer Unfallverletzung. „Sie können beispielsweise von einem Hund gebissen oder in einer Schlägerei verletzt werden. Auch durch den Kunstfehler eines Arztes ist ein lebenslanger Schaden möglich“, warnt Hubert van Bühren, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Köln. In diesen Fällen geht es um viel Geld und einen hohen Streitwert.
Zudem müssen meist medizinische Sachverständige eingeschaltet werden, deren Gutachten sehr teuer sind. Und in allen Fällen hat das Opfer es mit einem mächtigen und erfahrenen Gegner zu tun - der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Und diese hat Zeit - im Gegensatz zum Opfer.
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