Kaum ein Arbeitsplatz ist noch sicher. Droht Ihnen der Chef mit der Kündigung, falls Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, ist das bereits ein Fall für die Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt dann die außergerichtlichen Kosten des Anwalts, der Sie bei den Verhandlungen mit der Firma — zum Beispiel über den Aufhebungsvertrag — unterstützt.
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Die internationale Finanzkrise macht sich zunehmend auch bei den Arbeitsgerichten bemerkbar. In den vergangenen Wochen und Monaten haben Kündigungsschutzklagen drastisch zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Kündigungsschutzklagen ab Oktober um mehr als die Hälfte.
Auch die Zahl der Rechtsauseinandersetzungen um befristete Verträge hat sich in den letzten Monaten fast verdoppelt. Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit noch drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages auf unbefristete Weiterbeschäftigung zu klagen.
Klagen gegen eine Kündigung haben »auch in Krisenzeiten durchaus Aussicht auf Erfolg«, erklären DGB-Rechtsexperten. War die Kündigung betriebsbedingt, prüft das Gericht eine Interessenabwägung. Der Unternehmer trägt die Beweislast.
Arbeitnehmer müssen nun nicht mehr warten, bis ihnen die Kündigung schriftlich zugeht, um Ihre Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Hat der Arbeitgeber ihnen mündlich ernsthaft eine Kündigung angedroht, sollten sie schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen. Ihre Rechtsschutzversicherung schützt Sie, wenn es hart auf hart kommt, vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Sie übernimmt je nach vereinbarter Leistungsart die Prozess- und Anwaltskosten.
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