In Zeiten wie diesen haben die Arbeitsgerichte Hochkonjunktur. Denn kaum ein Arbeitsplatz ist noch sicher. Wenn in der Krise vermehrt Kündigungen ins Haus flattern, steigen auch die Kündigungsschutzklagen. Schon wenn der Chef mit der Kündigung droht, ist das ein Fall für die Rechtsschutzversicherung, die dann die Anwaltskosten übernimmt.
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Wenn Unternehmen Personal abbauen, häufen sich bei den Arbeitsgerichten die Prozesse. Deutschlandweit kletterte die Zahl an Kündigungsschutzklagen nach Angaben der Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im ersten Quartal 2009 um 25 Prozent.
Schon die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung trägt den Keim eines Rechtsstreits in sich und ist daher ein Fall für die Rechtsschutzversicherung. In der Praxis ist es weit verbreitet, dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anzubieten und ihm in diesem Zusammenhang die Kündigung anzudrohen, um einen mit hohen Risiken verbundenen gerichtlichen Streit zu vermeiden. "Natürlich braucht der Arbeitnehmer auch in diesen Fällen rechtlichen Rat", erläutert der Arbeitsrechtler Stefan Lunk von der Kanzlei Latham & Watkins. Denn unter anderem müsse auch geprüft werden, ob die angebotene Abfindung sachgerecht sei oder der Arbeitgeber die richtige Sozialauswahl getroffen habe.
Arbeitnehmer müssen also nun nicht mehr warten, bis ihnen die Kündigung schriftlich zugeht, um Ihre Rechtsschutzversicherung einzuschalten. Sie sollten, sobald ihnen der Arbeitgeber mündlich ernsthaft eine Kündigung angedroht hat, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Ihre Rechtsschutzversicherung schützt Sie, wenn es hart auf hart kommt, vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Sie übernimmt je nach vereinbarter Leistungsart die Prozess- und Anwaltskosten.
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