
Sobald Geldbeträge angespart und dadurch verzinst werden – wie es auch im Bereich der privaten Rentenversicherungen der Fall ist –, muss ein Teil des Guthabens versteuert werden. Das Guthaben gliedert sich in einen Ansparteil und einen sogenannten private Rentenversicherung Ertragsteil, wobei letzterer der Besteuerung unterliegt. Im Falle der Rentenversicherung wird der Ertragsteil anhand einer fixen Tabelle ermittelt, sodass sich dieser nachvollziehen und auch kalkulieren lässt. Dieser richtet sich in erster Linie nach dem Alter bei Rentenbeginn, spielt aber nur bei der privaten Zusatzrentenversicherung eine Rolle und findet bei der gesetzlichen Rente keine Berücksichtigung mehr.
Sofern eine Person zum Beispiel wegen einer Erkrankung in vergleichsweise jungen Jahren auf die Mittel der privaten und gesetzlichen Rentenversicherung zugreifen muss, ist der Ertragsteil deutlich höher als bei einer Person, die im Rentenalter den Rentenversicherungsvertrag beansprucht. Die Tabelle für die Berechnung vom private Rentenversicherung Ertragsanteil beginnt offiziell ab den Lebensjahren null bis drei und zeigt den prozentualen Eigenanteil bis ins hohe Alter an, sodass der Versicherungsnehmer die jeweilige Höhe direkt entnehmen kann. Die Höhe des Ertragsanteils und somit der effektiven Auszahlung kann daher vom Versicherungsnehmer teilweise beeinflusst werden, indem dieser das Lebensalter der Inanspruchnahme selbst auswählt – sofern möglich.
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