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Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wer pflegebedürftig wird, gerät oft in finanzielle Not, trotz des Eintretens der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine vollständige Deckung der anfallenden Kosten ist jedoch aus dem Topf der gesetzlichen Einzahlungen nicht mehr zu bestreiten. Knappe Kassen durch eine sich zuspitzende Alterspyramide führen zu einer immer schlechteren Versorgung betagter und hilfebedürftiger Menschen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen auch Kinder und deren Vermögen mit in die Fürsorge einbezogen werden.

Stagnierende Rentenhöhen, schwindende Beitragszahler sowie steigendes Lebensalter und Lebenshaltungskosten machen eine private Pflegevorsorge immer notwendiger.

Je nach Pflegestufe zahlen die Kassen einen Pauschalsatz, der aber meist weit von den tatsächlichen Pflegekosten entfernt liegt. Prinzipiell unterscheidet man zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Etwa 700.000 Personen empfangen derzeit Hilfe nach Pflegestufe I in häuslicher Umgebung. Dafür erhalten die Angehörigen monatlich 215 Euro oder Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst) im Gegenwert von 384 Euro. Personen der Pflegestufe II empfangen eine Unterstützung von 420 Euro — alternativ werden Sachleistungen in Höhe von 921 Euro gewährt. Schwerstpflegebedürftige haben Anspruch auf 675 Euro Pflegegeld bzw. Sachleistungen von bis zu 1.432 Euro (gültig bis 1. Januar 2010).

Wer stationär gepflegt wird, erhält die gleichen Leistungen wie häuslich gepflegte Personen. Bei Pflegestufe III bedeutet das eine Unterstützung von 665 Euro. Durchschnittlich kostet aber die Heimbetreuung einer pflegebedürftigen Person etwa 3.300 Euro. Diese setzt sich aus 578 Euro Wohnkosten sowie 2.700 Euro Pflegekosten zusammen.

Spinnt man die demographische Entwicklung in Deutschland weiter, entsteht sehr schnell ein düsteres Zukunftsbild. Das Durchschnittsalter steigt. Dank besserer medizinischer Versorgung wird im Jahre 2030 mit etwa 6,5 Mio. Senioren in hohem Alter gerechnet — doppelt soviel wie 1998. Noch weiter klafft die Schere auseinander, wenn man hierbei den Geburtenrückgang dazuzählt.

Die eigene Familie als Ort der Pflege kommt immer seltener in Frage. Laut einer Umfrage empfinden mehr als 80 Prozent die Pflege eines Angehörigen als emotionale Belastung. Dazu kommt, dass aufgrund sozialer und geographischer Zersplitterung eine Pflege durch Angehörige meist gar nicht möglich ist. Sehr wohl werden allerdings Kinder in die Pflicht genommen, wenn die finanzielle Lücke zwischen den möglichen Kosten und der gesetzlichen Pflegeversicherung geschlossen werden muss.

Wann und inwieweit Angehörige ihre eigenen Ersparnisse anpacken müssen, klären die Gesetze. Sind auch diese Rücklagen erschöpft, springt das Sozialamt ein. Wer dies vermeiden will, kann sich gegen das finanzielle Risiko einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit privat absichern.

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