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Verdiente Ruhe im Ruhestand

Wenn gesundheitliche Probleme auf Finanzielle stoßen. Für über zwei Millionen Menschen in Deutschland ist das die Realität. Tendenz steigend. Denn oftmals reicht die gesetzliche Pflegeversicherung allein nicht aus, um weder für Heimaufenthalt noch für die Versorgung zu Hause aufzukommen.

Dabei kann rechtzeitige private Absicherung diese finanzielle Lücke leicht schließen. Von Verbraucherschützern wird deshalb klar zu einer privaten Pflegezusatzversicherung geraten, die man in zwei mögliche Varianten abschließen kann. Zum einen als Pflegekostenversicherung, zum anderen als Pflegetagegeldversicherung.

In der Regel ergänzt die Erstere gesetzliche Leistungen um einen vorweg bestimmten Prozentsatz. Das heißt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse von vorneherein wenig, so fällt auch die Leistung der Versicherung entsprechend gering aus. Hinzu kommt, dass die Pflegekostenversicherung lediglich nachgewiesene Kosten für professionelle Pflege bzw. für Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherungen übernimmt.

Bei der Pflegetagegeldversicherung hingegen, wird dem Versicherten im Pflegefall ein vorher vereinbarter Tagessatz gezahlt. Ein Kostennachweis ist dafür nicht notwendig und die Pflege kann auch von Verwandten oder Freunden übernommen werden ohne mit Einbußen oder Nichtzahlung rechnen zu müssen.

Besonders wichtig: Bei der Wahl der Versicherung darauf achten, dass diese bereits ab Pflegestufe I zahlt. Dabei liegt der beste Zeitpunkt für das Eintrittsalter im ersten Drittel des Berufslebens, da die Beiträge mit höherem Alter ständig anwachsen. Und besonders in jungen Jahren empfiehlt sich eine dynamische Pflegetagegeldversicherung, da sie sich der Kostenentwicklung im Laufe des Lebens automatisch anpasst.

Verdiente Ruhe im Ruhestand
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