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Leistungen

Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Die Leistungsgewichtung orientiert sich an der statistischen Wahrscheinlichkeit dafür, wie oft und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer diese Leistung in Anspruch nimmt. Aus diesem Grund bekamen alle Tarife für Angestellte und Selbstständige 88 % (Beihilfetarif 90 %) der Punkte schon dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen erfüllen. Für Zusatzleistungen wurden 12 % (Beihilfetarife 10 %) der Punkte vergeben. Den Zusatzleistungen wurde innerhalb einer Leistungsgruppe (z. B. Leistungen im Krankenhaus) im Fall einer schweren Erkrankung, je nach ihrer Bedeutung, ein unterschiedliches Gewicht zugemessen.

Kostenerstattung bei Zusatzleistungen für:

  • Vorsorgeuntersuchungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus,
  • Sehhilfen nicht nur bei einer Sehstärkenänderung und andere Hilfsmittel,
  • Arzt- und Zahnarzthonorare über den Höchstsatz der Gebührenordnungen hinaus,
  • Heilpraktikerleistungen,
  • Heilmittel (z. B. Massagen) über 75 % der Kosten hinaus,
  • ambulante Psychotherapie über 20 Sitzungen im Jahr hinaus,
  • stationäre Psychotherapie über 20 Behandlungstage im Jahr hinaus,
  • Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt,
  • Zahnersatz und Inlays über 65 % hinaus,
  • Zahnbehandlung über 90 % hinaus,
  • Krankentransportkosten zum Krankenhaus über 100 km Entfernung und Fahrtkosten zum Arzt,
  • Verzicht auf eine Summenbegrenzung für Zahnleistungen in den ersten Vertragsjahren generell oder zumindest für unfallbedingte Kosten,
  • Versicherungsschutz außerhalb Europas.

Außerdem wurde in den Tarifvergleichen für Angestellte und Selbstständige bewertet,

  • ob Frauen während eines Erziehungsurlaubs Beitragsfreiheit gewährt wird,
  • ob Frauen bei einer Entbindung einen Pauschalbetrag erhalten,
  • ob das Krankentagegeld nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.

Zusätzlich bewertet wurde in den Tarifvergleichen für Selbstständige nur,

  • ob die Versicherungsgesellschaft beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung in den ersten drei Jahren auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet und
  • ob Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit für die Karenzzeit zusammengerechnet werden.

Zusätzlich bewertet wurde in den Tarifvergleichen für Angestellte nur, ob Krankentagegeld auch im Fall von Teilarbeitsunfähigkeit gezahlt wird.

Zusätzlich bewertet wurde in den Tarifvergleichen für Beamte nur, ob der Tarif einen Ausgleich für die von der Bundesbeihilferegelung vorgesehene Zuzahlung des Patienten für das Zweibettzimmer im Krankenhaus vorsieht.

Alle Leistungen als Zusatzleistungen wurden im Allgemeinen auch in den Tarifvergleichen für Beamte bewertet, die eine verbleibende Beihilfelücke ganz oder teilweise schließen.

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  • Unsere Mindestanforderungen:

    Die Versicherungsgesellschaft erstattet bei allen hier aufgeführten mehr...

  • Leistungsniveau:

    Wie weit die jeweiligen Tarifleistungen über den von Stiftung Warentest verlangten Mindestleistungen liegen, wird durch die Kategorien A bis C ausgedrückt.

  • Urteil:

    Die Kennzahl für das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis ergab sich für jeden Tarif mehr...

  • Preise:

    Stiftung Warentest hat für den Vergleich maßgeblichen Beitrag für Angestellte und mehr...

  • Leistungen:

    Die vertraglich garantierten Leistungen wurden nach einem Punktesystem bewertet. Die mehr...

  • Finanztest-Qualitätsurteil:

    Ein Finanztest-Qualitätsurteil wurde für jeden Tarif gebildet. Das mehr...

  • Modellkunden:

    Der unterschiedliche Versicherungsbedarf wurde bei der Tarifbewertung getrennt für mehr...

  • Tarifauswahl:

    Stiftung Warentest hat Tarife für Krankheitskostenvollversicherungen von 39 Versicherern mehr...

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