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* Angestellter, 29 Jahre, Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung

Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Tarifoptionen
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Die private Krankenversicherung und das Krankengeld als Krankentagegeld

Die private Krankenversicherung hat als Krankengeld beispielsweise das Krankentagegeld. Dieses wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer die Krankschreibung als entsprechenden Nachweis eingereicht hat. Ziel ist es, Arbeitsausfälle und dadurch entstehende finanzielle Verluste abzusichern. Die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach den Ansprüchen des Versicherungsnehmers. Der Versicherte kann bei Versicherungsabschluss die Höhe der Summe, die seine private Krankenversicherung im Krankheitsfall pro Tag bezahlt, im Vorfeld festlegen. Ebenso kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ab wann die Versicherung das Krankentagegeld zahlt. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich, das Krankentagegeld frühstens mit Ende der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlung zu beziehen. Kinder, Hausfrauen und Arbeitslose sollten grundsätzlich von einem Krankentagegeld absehen, denn so lassen sich auch Kosten für die monatlichen Prämien sparen. Anders sieht es jedoch bei dem Krankenhaustagegeld aus.

Das Krankengeld der privaten Krankenversicherung als Krankenhaustagegeld

Zusätzlich zum Krankentagegeld besteht für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, ein Krankenhaustagegeld zu erhalten. Dieses wird von der Versicherungsgesellschaft nur dann gezahlt, wenn der Versicherte sich auch tatsächlich in stationärer Behandlung befindet. Die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes erfolgt zusätzlich zum Krankentagegeld, sofern beide Krankengelder in der Versicherungspolice enthalten sind. Im Gegensatz zum Krankentagegeld ist die private Krankenversicherung und deren Krankengeld als Krankenhaustagegeld für alle Personengruppen geeignet. So dient dieses hauptsächlich dazu, durch den Krankenhausaufenthalt entstehende Kosten, wie zum Beispiel Fahrkosten der Familie, abzudecken.

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