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Wie und wann können Sie wieder in die gesetzliche...

Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, können Sie wieder Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Wenn Sie das möchten, müssen Sie allerdings nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3.900 € / Monat betragen hat.

Wenn Sie sich arbeitslos melden müssen, werden Sie vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich krankenversichert.

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