Sowohl der Beitragssatz als auch die Beitragsbemessungsgrenze ist in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen. 1970 lag der Höchstbeitrag in die GKV bei 50,31 € (Beitragssatz 8,20%!) Die Bemessungsgrenze lag damals bei ca. 615 €. Aktuell beläuft sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.600 € und der durchschnittliche Beitragssatz liegt incl. Pflegepflichtversicherung bei ca. 15%.
Das bedeutet, dass sich die Bemessungsgrenze, bis zu welcher Beiträge berechnet werden, nahezu versechsfacht und sich zusätzlich der Beitragssatz nahezu verdoppelt hat. Der Höchstbeitrag incl. Pflegepflicht liegt momentan, je nach Kasse, bei ca. 600 € monatlich. Wenn sämtliche Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen hinzurechnet werden, hat sich die finanzielle Belastung aller GKV-Versicherten in den letzten Jahrzehnten drastisch erhöht.
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Prinzipiell frei in der Wahl der Versicherung sind mehr...
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Nein. In der PKV muss für jedes Familienmitglied, mehr...
Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene mehr...
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Die Kündigung der GKV zum Wechsel in eine PKV kann immer mehr...
Ja. Die Annahmebestätigung der PKV dient als Nachweis der Anschlussversicherung und muss bei der GKV eingereicht werden.
In aller Regel nicht. Sofern sie mehr...
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