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Welche Leistungen werden nicht übernommen?

Bei folgenden Punkten besteht für die Private Krankenversicherung keine Leistungspflicht:

  • Unfälle, Krankheiten und Todesfälle, die aufgrund von Kriegseinsätzen oder Wehrdienst entstanden sind
  • Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen
  • Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen
  • Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die von der Versicherung nicht anerkannt sind
  • Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen, falls nicht anders vereinbart
  • Ambulante Heilbehandlungen an einem Kurort, falls der Versicherte nicht dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder während eines Aufenthaltes eine sofortige Behandlung notwendig ist
  • Behandlung von Angehörigen
  • Unterbringungskosten für Pflegeheime etc.

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