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Welche Kündigungsfristen habe ich in der GKV?

Die Kündigung der GKV zum Wechsel in eine PKV kann immer zum Ende des übernächsten Monats ausgesprochen werden, also z.B. im August eines Jahres zu Ende Oktober. Der Versicherungsbeginn in der PKV muss dann auf 1.11. festgelegt werden. Zu beachten ist jedoch dabei, dass die Bearbeitung des Antrags einige Tage dauert, so dass hier nicht zu knapp kalkuliert werden sollte. Unabhängig davon sollten sie immer erst kündigen, wenn ihnen die Annahmebestätigung der PKV vorliegt!

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