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Wann muss denn ein Kind mit in die PKV wechseln?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene Fallkonstellationen betrachtet werden. Einfach ist die Beantwortung der Frage bei einem unverheirateten Erwachsenen mit Kind. Hier muss das Kind ebenfalls in die PKV wechseln.

Bei verheirateten Personen sind die beiden Einkommen der Eltern das entscheidende Kriterium. Verdient der Elternteil, der sich privat versichern möchte nachhaltig, regelmäßig mehr als der Elternteil, der in der GKV bleiben möchte oder muss, dann ist das Kind ebenfalls in der PKV zu versichert. Sind beide Elternteile PKV versichert, muss natürlich auch das Kind in der PKV versichert sein.

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