Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene Fallkonstellationen betrachtet werden. Einfach ist die Beantwortung der Frage bei einem unverheirateten Erwachsenen mit Kind. Hier muss das Kind ebenfalls in die PKV wechseln.
Bei verheirateten Personen sind die beiden Einkommen der Eltern das entscheidende Kriterium. Verdient der Elternteil, der sich privat versichern möchte nachhaltig, regelmäßig mehr als der Elternteil, der in der GKV bleiben möchte oder muss, dann ist das Kind ebenfalls in der PKV zu versichert. Sind beide Elternteile PKV versichert, muss natürlich auch das Kind in der PKV versichert sein.
Die GKV mehr...
Sowohl der Beitragssatz als auch mehr...
Prinzipiell frei in der Wahl der Versicherung sind mehr...
In diesem Fall ist es nicht mehr...
Nein. In der PKV muss für jedes Familienmitglied, mehr...
Zur Beantwortung dieser Frage müssen verschiedene mehr...
In diesem mehr...
Die Kündigung der GKV zum Wechsel in eine PKV kann immer mehr...
Ja. Die Annahmebestätigung der PKV dient als Nachweis der Anschlussversicherung und muss bei der GKV eingereicht werden.
In aller Regel nicht. Sofern sie mehr...
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