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Tipps zur Kündigung

Ihre Versicherung können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten meist zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Falls Sie eine Mindestvertragsdauer vereinbart haben, müssen Sie diese natürlich einhalten. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich das Versicherungsverhältnis um einweiteres Jahr.

Nach Vertragsabschluss sollten Sie Ihre Unterlagen genau prüfen. Denn Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Monaten vom Vertrag zurückzutreten.

Kürzt der Versicherer seine Leistungen oder erhöht er die Beitragssätze ohne Leistungsanpassung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Änderungsbescheids kündigen.

Das Versicherungsverhältnis endet im Todesfall automatisch.

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