Ihre Versicherung können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten meist zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Falls Sie eine Mindestvertragsdauer vereinbart haben, müssen Sie diese natürlich einhalten. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich das Versicherungsverhältnis um einweiteres Jahr.
Nach Vertragsabschluss sollten Sie Ihre Unterlagen genau prüfen. Denn Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Monaten vom Vertrag zurückzutreten.
Kürzt der Versicherer seine Leistungen oder erhöht er die Beitragssätze ohne Leistungsanpassung, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Änderungsbescheids kündigen.
Das Versicherungsverhältnis endet im Todesfall automatisch.
Bei der Altersbeitragssicherung werden 10 % der Beiträge mehr...
Viele private Krankenversicherungsgesellschaften bieten Elementar- mehr...
Zunächst müssen Sie die erhaltenen Arztrechnungen an Ihren mehr...
Die Beitragshöhe richtet sich nach folgenden Faktoren: Alter mehr...
Sie sollten sich vor der Beantragung einer mehr...
Bereits für Arbeitnehmer mit einem mehr...
Die Leistungen der privaten Krankenversicherer sind mehr...
Ihre Versicherung können Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten mehr...
Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, werden Ihre mehr...
Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß mehr...
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