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Muss ich bei der PKV im Leistungsfall in finanzielle Vorleistung...

Bei Kosten im ambulanten Sektor und im Zahnbereich prinzipiell schon, jedoch sind die Zahlungsziele in der Regel so bemessen, dass sie von der Versicherung den Erstattungsbetrag bereits auf ihr Konto überwiesen bekommen haben bis sie an den Arzt überweisen müssen.

Die Kosten für Medikamente müssen natürlich verauslagt werden. Im stationären Bereich schließt das Krankenhaus mit der Versicherung eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung ab. Dadurch müssen sie in diesem Bereich nicht in Vorleistung gehen.

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