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Krank? Was nun?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, werden Ihre Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse verrechnet. Als privat Versicherter sind Sie Empfänger der Arztrechnung und müssen diese an Ihre Versicherung weiterreichen. In de Apotheke ist in der Regel ein Vorschuss zu leisten, der Ihnen dann erstattet wird.

Beachten Sie, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Krankenversicherung die Kosten erfüllt:

  • Die Wartezeit muss abgelaufen sein.
  • Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
  • Es werden nur Kosten erstattet, die über dem Selbstbehalt liegen.
  • Rechnungen müssen der Krankenversicherung im Original vorliegen und bestimmte Angaben enthalten.

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