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Komme ich eigentlich wieder zurück in die gesetzliche...

Sobald ein sog. Statuswechsel vorliegt kommen sie wieder zurück in die GKV. Ein Statuswechsel ist z.B. wenn sie aus der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dann sind sie in der GKV mindestens für 3 Jahre pflichtversichert, selbst wenn sie über der Jahresentgeltgrenze verdienen. Pflichtversichert sind sie ebenfalls, wenn sie als Angestellter mit ihrem Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze rutschen. Auch in diesem Fall sind sie wieder gesetzlich pflichtversichert.

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