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Bei welchen Erkrankungen ist ein Wechsel in die private...

Jede zu versichernde Person, die eine Private Krankenversicherung beantragt, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Damit wird sichergestellt, dass ein Beitrag ermittelt wird, der dem individuellen Risiko gerecht wird. Der Versicherer ermittelt den zu zahlenden Beitrag nach dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Geschlecht des möglichen Versicherungsnehmers sowie nach dessen gewünschten Versicherungsleistungen.

Wird bei der Gesundheitsprüfung vom untersuchenden Arzt eine bestimmte Erkrankung festgestellt, kann diese entweder gegen einen Risikozuschlag versichert oder vom Versicherungsschutz ganz ausgeschlossen werden.

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