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Private Krankenversicherung Einkommensgrenze

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* Angestellter, 29 Jahre, Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Tarifoptionen
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Die private Krankenversicherung und die Einkommensgrenze für Arbeitnehmer

Beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung darf die Einkommensgrenze eines nicht-selbstständigen Arbeitnehmers nicht unterschritten werden. Die Einkommensgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, beschreibt das gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinkommen, über welchem das als Arbeiter oder Angestellter monatlich verdiente Einkommen liegen muss, um sich privat krankenversichern zu können. Für das Jahr 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro im Monat. Dieser Betrag wird regelmäßig von Jahr zu Jahr angepasst - normalerweise steigt er. Liegt das eigene Einkommen unterhalb dieser Grenze, ist die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte verpflichtend.

Was wird als Einkommen definiert und welche weiteren Regeln gibt es?

In Bezug auf die private Krankenversicherung ist die Einkommensgrenze das gesamte jährliche Bruttoeinkommen, welches der Arbeitnehmer als Lohn, Gehalt, vermögenswirksame Leistungen oder als Sachbezüge erhalten hat. Auch einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Vergütungen für Überstunden sowie Einkommen aus Nebenjobs werden dazu gezählt. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind zudem zur Einkommensgrenze einige strenge Zusatzbedingungen hinzugekommen, die erfüllt werden müssen. Damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung stattfinden kann, muss wohl das momentane Einkommen als auch das Gehalt der letzten drei Jahre über dieser Grenze liegen. Zudem muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass sein voraussichtliches Einkommen in den kommenden Jahren ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegen wird. Wird die Einkommensgrenze unterschritten, gilt wieder die gesetzliche Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung.

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