Unsere Kunden sparen durchschnittlich 1.938,36 Euro im Jahr!
Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr
Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:
Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.
Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.
Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.
Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!
Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.
Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.
Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).
Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!
Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten
Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!
Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders
Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind
| Versicherer | Tarif | Test- urteil |
SB | Zahnbe- handlung |
Zahn- ersatz |
Chef- arzt |
Zimmer | monatl. Beitrag |
|||
| DKV/GST | 3.300 € | 100% | 75% | ja | 1 od. 2 -Bett | 68,12 € | |||||
| HanseM./Start Fit | 300 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 80,45 € | |||||
| Conti/ECONOMY | 500 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 86,14 € | |||||
| DR/Classic | 650 € | 100% | 50% | nein | Mehr-Bett | 90,06 € | |||||
| AXA/EL Bonus | 360 € | 100% | 60% | nein | Mehr-Bett | 92,96 € | |||||
| Signal /PS/P | 480 € | 100% | 75% | nein | Mehr-Bett | 94,42 € | |||||
| DBV (AXA)/Vis1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 109,39 € | |||||
| Nürnberger/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | 1 od. 2 -Bett | 121,74 € | |||||
| LKH/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 123,38 € | |||||
| Münch V./BC1/50 | ohne | 30% | 30% | ja | 2-Bett | 123,70 € | |||||
| DR/BKII1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 125,47 € | |||||
| SDK/B1/70 | ohne | 30% | 30% | nein | Mehr-Bett | 127,16 € |
Grundsätzlich ist für die private Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze von geringerer Bedeutung als für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies ergibt sich aus der Funktion der Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt den höchsten Einkommensbetrag fest, der für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen wird. Die private Krankenversicherung bemisst ihre Beiträge jedoch nicht nach der Höhe des Einkommens. Sie bestimmt die Beiträge nach dem Geschlecht, dem Alter, dem Gesundheitszustand und nach der versicherten Leistung. In zwei Teilbereichen ist für die private Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze jedoch maßgebend: für die Ermittlung der Beitragshöhe des Basistarifs und zur Bestimmung des Arbeitgeberzuschusses.
Die privaten Krankenversicherungen sind von Gesetzes wegen dazu angehalten, einen Basistarif anzubieten. Dessen Beiträge und Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies heißt aber, dass die Höhe des Beitrags im Basistarif - anders als in der privaten Krankenversicherung üblich - nach dem Einkommen bemessen wird. Berechnet sich der Beitrag aber nach dem Einkommen, wird ab einer bestimmten Höhe die Beitragsbemessungsgrenze wirksam. Im Rahmen der privaten Krankenversicherungen wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze zudem auf den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses aus. Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag. Der Pflichtbeitrag des Arbeitgebers ist dabei auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Dessen Höhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.
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Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung verteuern die PKV-Tarife. Nun könnte damit bald Schluss sein, wenn ein Angebot speziell für Beitragssäumige auf den Weg gebracht wird. Durch Versicherte, die Ihre Beiträge... [mehr]
Mit dem 1. Januar 2012 steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung auf knapp 280 Euro. Wer als Angestellter oder Arbeiter über der Versicherungspflichtgrenze (2011: 49.500 Euro; 2012: 50.850... [mehr]
Angesichts massiver Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine bessere Berechnung der Versicherungsbeiträge. Verbraucher klagen über PKV-Beitragssteigerungen von... [mehr]
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