Nagt am Gebiss der „Zahn der Zeit“ hat der Betroffene die Qual der Wahl beim Zahnersatz. Die „Dritten“, mit denen weder richtig gesprochen noch gekaut werden kann, gehören zum Glück der Vergangenheit an. Die Zukunft sind Implantate. Jedoch müssen gesetzlich Krankenversicherte implantatgestützten Zahnersatz zum großen Teil selbst finanzieren. Privatversicherte können diese Leistung in ihren Tarif einschließen.
Der implantatgestützte Zahnersatz ist eine Verbindung zwischen festen und herausnehmbaren Elementen. Dabei wird die künstliche Zahnwurzel aus Titan in den Kieferknochen eingesetzt, mit dem sie dann verwächst. Hierauf wird die Prothese so befestigt, dass sie aussieht und sich auch anfühlt wie ein echter Zahn. Da der implantatgestützte Zahnersatz nicht auf der Mundschleimhaut aufliegt, entstehen keine Druckstellen. Die Betroffenen können besser zubeißen und kauen — auch gibt es keine Schwierigkeiten in der Aussprache.
Die gesetzlichen Krankenversicherer zahlen, wie für alle Arten des Zahnersatzes, nur einen befundbezogenen Festzuschuss. Den Großteil der Kosten muss hier der Versicherte selbst übernehmen. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben die Möglichkeit diese Leistung in ihren Tarif einzuschließen.
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