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Wechsel noch bis zum 31. Dezember möglich

Im Vergleich kann der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung für den Versicherten Einsparungen bis zu 2.000,-- €/Jahr bedeuten, so dass Angestellte, Selbständige und Beamte diesen in Erwägung ziehen sollten. Dieser ist in den meißten Fällen bis zum 31. Dezember möglich. Doch bedarf es dabei einems sorgfältigen Vergleich, denn ein Wechsel muss für den Versicherten Vorteile bringen. Da "Private" privatwirtschaftlich arbeiten, sind sie weniger gesetzlichen Regelungen unterworfen als Pflichtkrankenkassen. Somit ist auch der Wettbewerb zwischen den Privatkassen recht groß - zum Vorteil der Versicherten.

Sicherlich liegt der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung in deren Individualität. Im Gegensatz zum Standard-Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen kann hier der Leistungsumfang den persönlichen Vorstellungen angepasst werden. Man kann also bestimmte Leistungen versichern, andere dagegen ausklammern und somit auch nicht bezahlen. Voraussetzung ist jedoch eine eingehende Prüfung, welche Leistungen unbedingt inhaltlich erfasst sein müssen. Es besteht nun allerdings die Gefahr, aus Kostengründen zu wenige Leistungen zu erfassen. Andererseits kann man persönliche Vorstellungen wie z.B. Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt oder ähnliches absichern. Darüber hinaus ist inzwischen allgemein bekannt, dass Ärzte für die Medikamentenverordnung nur ein gewisses Budget von den Krankenkassen zugestanden bekommen. Wird dieses überschritten, müssen die Ärzte mit Restriktionen rechnen. Deshalb wird sehr darauf geachtet, wie viel verschrieben wird. Daraus resultiert, dass manche Behandlung "überflüssig" wird (obwohl sie angebracht wäre). Es werden billigere Medikamente verordnet, die zwar nicht zwangsläufig schlechter sind und auch den gleichen Wirkstoff beinhalten, manches Mal aber schlechter vertragen werden. Diese Probleme haben Privatpatienten nicht, da der Arzt nicht an Vorgaben gebunden ist. Häufig bieten Private Krankenversicherungen ein Bonus-System an, so dass man am Jahresende für nicht in Anspruch genommene Leistungen Teilbeträge seiner Einzahlungen zurück erhält. Durch Abschluss einer Versicherung mit Zahlung eines Eigenanteils kann man die Beitragsraten senken - allerdings mit dem Nachteil, dass im Krankheitsfall zugezahlt werden muss und die private Krankenversicherung das Risiko nicht voll abdeckt.

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