Kunden mit Vorerkrankungen wird manchmal alternativ ein Vertrag mit Leistungsausschlüssen angeboten. Der Versicherer übernimmt dann keine Behandlungskosten, die mit dieser Krankheit zusammenhängen. Kunden sollten einen solchen Vertrag auf keinen Fall abschließen.
Die Versicherer lehnen bei manchen Krankheiten den Antrag sogar oft ab - z. B. bei Diabetes, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder wenn jemand schon einmal psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen hat. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen müssen die privaten Versicherer nicht jeden Kunden nehmen.
Der Versicherer fragt im Antragsformular die Vorerkrankungen des Antragstellers ab, um sich so ein Bild von den zu erwartenden Behandlungskosten zu machen. Es ist unerlässlich, dass diese Fragen so genau und vollständig wie möglich beantwortet werden - auch wenn der Versicherungsschutz dadurch teurer wird.
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