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Überschüsse für die Kunden

Durch eine Überschussbeteiligung können die Versicherer zudem Beitragserhöhungen mildern, die über die gesetzlich vorgeschriebene des Überzinses hinausgeht. Sie müssen mindestens 80 % des gesamten Überschusses aus der Kapitalanlage und aus dem Versicherungsgeschäft an ihre Mitglieder weitergeben. Allerdings ist es nicht vorgeschrieben, dass die Versicherer Überschüsse verwenden müssen, um Beitragsanstiege zu begrenzen. Sie können sie auch als Beitragsrückerstattung an die Mitglieder auszahlen, die keine Rechnungen eingereicht haben.

Langfristig lässt sich kaum vorhersagen, in welchen Tarifen die Beiträge in Zukunft am wenigsten steigen werden. Auch Bilanzkennzahlen geben keinen Hinweis auf Entwicklungen in einem einzelnen Tarif.

Bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung sollten Sie sich in erster Linie an einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie an der vergangenen Beitragsentwicklung orientieren.

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