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Sonderfall Beamte

Angebote für Beamte orientieren sich am Anteil an den Behandlungskosten, den der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe zahlt. Ledige Bundesbeamte haben durchschnittlich einen Beihilfeanspruch von 50 % - der Abschluss einer privaten Versicherung über die fehlenden 50 % ist notwendig.

Doch auch die Beihilfe hat Lücken. So ersetzt zum Beispiel die Bundesbeihilfe beim Zahnersatz Materialkosten für Keramik oder Gold nicht zu 50 %, sondern nur zu 25 %.Wenn Sie auf den verbleibenden Kosten nicht sitzen bleiben möchten, sollten Sie zusätzlich zum normalen Beihilfetarif einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, der diese Lücke schließt.

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