Erstmals wurde in einer aktuellen Untersuchung des Wissenschaftlichen Institut des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (WIP) die Versorgung von privat und gesetzlich versicherten Patienten mit neuen Medikamenten verglichen.
In der Studie "Arzneimittelversorgung von Privatversicherten: Die Verordnung von neuen Wirkstoffen" wird darauf hingewiesen, dass Privatversicherte im Rahmen ihrer Behandlung häufiger neue Arzneimittel verordnet bekommen als Kassenpatienten.
In einem Vergleich des Umsatzanteils an neuen Medikamenten bei den Versicherten beträgt der Umsatzanteil im Schnitt 7,34 % bei den privat versicherten und für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurde hier ein Umsatzanteil von lediglich 5,30 Prozent errechnet. Damit liegt der Innovationsanteil bei Privatpatienten 38 Prozent höher als bei GKV-Patienten.
Mit diesem Vergleich der Verordnungen in den therapeutischen Untergruppen liefert die Studie aussagekräftige Ergebnisse, die erkennen lassen, ob gesetzlich oder privat versicherte Patienten bei gleicher Krankheit andere Medikamente erhalten.
Der Grund hierfür ist, dass der Arzt bei der Verordnung von Arzneimitteln für Privatversicherte weitgehend frei entscheiden kann, jedoch bei Kassenpatienten an Budgetvorgaben und Wirtschaftlichkeitserwägungen gebunden ist.
Zur Studie: Die Langfassung der Studie steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Hier herunterladen!
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