Wissen Sie, ob Sie nicht bereits privat versichert sein könnten? Die private Krankenversicherung ist bislang nur bestimmten Personen vorbehalten. Doch wissen Sie welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen? Informieren Sie sich jetzt hier kostenlos!
Welche Personengruppe darf in die private Krankenversicherung?
Der Gesetzgeber hat hier klare Vorgaben gemacht, die von Zeit zu Zeit geändert werden. Für das Jahr 2007 gilt: Selbstständige und Freiberufler dürfen Mitglied der privaten Krankenversicherung werden. Gleiches gilt für Beamte, Beamtenanwärter und Heilfürsorgeberechtigte. Bei Angestellten ist die Sache ein wenig komplizierter. Sie müssen nämlich ein Mindesteinkommen nachweisen, wobei sich hier in 2007 durch die Gesundheitsreform Änderungen ergeben haben.
Versicherungspflichtgrenze muss drei Mal überschritten werden
Entscheidend ist für Angestellte die so genannte Versicherungspflichtgrenze, welche ein Mindestjahreseinkommen definiert. Wer darunter verdient, ist von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Neu ist allerdings, dass der Mindestverdienst drei Jahre in Folge überschritten werden muss, um eine Aufnahme möglich zu machen. Damit wurden die Hürden für einen Eintritt in die private Krankenversicherung deutlich erhöht. Zudem war die Versicherungspflichtgrenze ohnehin von 47.250 Euro in 2006 auf 47.700 Euro in 2007 heraufgesetzt worden.
Der Arbeitnehmer muss über der Versicherungspflichtgrenze verdienen und dies auch inzwischen 3 Jahre hintereinander. Diese liegt momentan bei 3562,50 Euro monatlich und soll lab 2008 auf 3600 Euro steigen.
Die Gesundheitsprüfung vor Eintritt in die private Krankenversicherung
Letztlich muss der angehende Privatpatient noch eine Gesundheitsprüfung bestehen. Diese kann zu einer Verweigerung führen, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Möglich ist aber auch ein Zuschlag auf den jeweils zu zahlenden Beitrag. Wer allerdings nur in den Basistarif will, bei dem entfällt die Hürde der Gesundheitsprüfung. Allerdings hat die Sache einen Haken. Der Basistarif bietet lediglich die Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen anbieten - und das zu einem ähnlichen Preis. Zudem wird erwartet, dass zahlreiche private Krankenversicherungen gegen den Basistarif, der aus den Verhandlungen zur Gesundheitsreform hervorging, klagen werden.
Ein Leben lang…
Der Entschluss für eine private Krankenversicherung begleitet Selbstständige aber auch Arbeitnehmer oft ein Leben lang, deshalb sollte sich jeder für diese Entscheidung Zeit nehmen auch wenn es lästig ist. Selbstständige sind da freier und können wählen ob sie eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung wollen. In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem Alter des Antragstellers aber auch nach dem Gesundheitszustand berechnet.
Will der Selbstständige eine private Krankenversicherung haben fangen die nächsten Probleme an, denn bei der Vielzahl der Krankenversicherungsgesellschaften und der noch größeren Anzahl der Tarife haben selbst kundige Versicherungsnehmer keinen Überblick. Bei der persönlichen Beratung sollte aber auch der Interessent einiges beachten, denn ein Makler mit Überblick auf dem Markt hat sicher Vorteile gegenüber einem gebundenen Versicherungsvertreter, der nur seine Krankenversicherung anbieten kann.
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