Gewichtige Argumente für den Umstieg in die private Krankenversicherung sind die bessere medizinische Versorgung und vertraglich garantierte Leistungen. Privatpatienten waren bisher an ihre Entscheidung praktisch lebenslang gebunden. Künftig erleichtert die Gesundheitsreform den Wechsel der Gesellschaft. Ähnliche Konditionen wie die gesetzlichen Kassen bietet bei Bedarf der neue Basistarif.
Wer die Wahl hat: Beamte, Studenten, Selbständige und Arbeitnehmer, die mehr als 47.700,- Euro brutto im Jahr verdienen, können die gesetzliche Krankenversicherung GKV verlassen und in die private Krankenvollversicherung wechseln. Mit dem Wechsel sichern sich Versicherungsnehmer optimale medizinische Versorgung ohne hohe Zuzahlungen. Auch Leistungskürzungen, wie sie gesetzlich Versicherte mit jeder neuen Reform in Kauf nehmen müssen, sind für Privatpatienten kein Thema, denn der vereinbarte Versicherungsumfang ist vertraglich garantiert und kann nicht nachträglich gekürzt werden.
Private Krankenversicherer berechnen im Gegensatz zur GKV den Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem individuellen Gesundheitsrisiko.
Fällt nach einem Stellenwechsel oder aufgrund reduzierter Arbeitszeiten das Gehalt wieder unter die Versicherungspflichtgrenze (47.700,- Euro), kann trotzdem Privatpatient bleiben. Er muss sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Jedoch ist dann der Weg zurück in die gesetzliche Kasse auf alle Zeiten versperrt. Im Ernstfall stehen also Privatversicherte, die den Beitrag für ihre private Police nicht mehr aufbringen können, ohne Versicherungsschutz da.
Allerdings sieht der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform einen Ausweg vor – den so genannten Basistarif. Dieser Tarif, den privaten Versicherer ab 2008 allen aktiven und ehemaligen Privatpatienten, sowie allen freiwillig gesetzlich Versicherten anbieten müssen, gleicht dem der Kassen. Die Höchstgrenze soll bei rund 500 Euro liegen, bzw. bei der Hälfte für Versicherungsnehmer, die den Beitrag nicht mehr aufbringen können.
Privatpatienten haben unabhängig von den Reformvorschlägen zudem schon heute das Recht, jederzeit auf einen günstigeren Tarif mit abgespecktem Leistungsumfang umzusteigen. Sie können auch künftig Altersrückstellungen, die private Gesellschaften bilden, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern, auf den neuen Anbieter übertragen. Diese Regelung soll ab 2008 greifen und mit einigen Einschränkungen auch für bereits bestehende Verträge gelten.
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