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Neue Leistungsausschlüsse geplant

Kortisonhaltige Kombiarzneien sollen nicht mehr auf Rezept verordnet werden

Bei der geplanten Änderung der Arzneimittel-Richtlinien will der Gemeinsame Bundesausschuss kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel zur örtlichen, oberflächlichen Anwendung von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen ausschließen. Dagegen wehren sich Betroffene und Dermatologen. Patienten, die bereits jetzt die rezeptfreien Arzneien selbst bezahlen müssen, fürchten neue finanzielle Belastungen.

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Noch ist die neue Richtlinie nicht in Kraft. Den Richtlinienentwurf, wie er im März vom G-BA beschlossen wurde, bekamen Beteiligte und Betroffene, die nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben - eine mündliche Anhörung ist allerdings nicht vorgesehen.

Etwa vier Millionen Patienten, die unter Hautkrankheiten leiden, wären von dem Verordnungsausschluss betroffen. Im vergangenen Jahr bezahlten die Kassen für die Kortisonkombinationen in Salbenform knapp 58 Millionen Euro. Seine Entscheidung begründet der Bundesausschuss mit der Behauptung, kortisonhaltige Kombinationen seien "kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse". Die Maßnahme diene der Präzisierung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung. Der Erkenntnisstand des Bundesausschusses sei falsch und veraltet, so Professor Matthias Augustin, Leiter des Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie (Hamburg), gestern in Berlin. Der G-BA ignoriere die Aussagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Arznei-Verordnungsreports zur pharmakologischen und galenischen Sinnhaftigkeit einer Kombination von Kortison und Harnstoff. Eine im letzten Jahr mit 2009 Patienten vorgenommene Versorgungsstudie habe gezeigt, dass die Kombinationstherapie weniger Behandlungsaufwand bedarf, für Patienten einfacher anzuwenden ist und darum die Compliance und damit das Therapieergebnis verbessert. Die Kosten für die Kassen seien ferner geringer als in einer kombinierten Therapie mit Monopräparaten.

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    Die meisten haben sich an diese versteckten Kosten bereits gewöhnt: 10 € Praxisgebühr, 5 € für die Arznei in der Apotheke. Kleine Beträge, die sich übers Jahr zu einer stattlichen Summe addieren können. Nach dem Gesetz müssen gesetzlich Krankenversicherte im Laufe eines Jahres dann keine Zuzahlungen mehr leisten, wenn diese zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens erreicht haben, also jede weitere Zuzahlung diese maximale Belastungsgrenze überschreitet. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 € sind das immerhin noch 500 €, die er aus der eigenen Tasche zahlen muss. Zuzahlungen vermeiden I: Wechsel in die Private Krankenversicherung Der Königsweg: ein Wechsel in die Private Krankenversicherung. Mit einer Privaten Krankenversicherung haben Sie nicht nur bessere Leistungen durch einen breiteren Leistungskatalog und bessere medizinische Versorgung, Sie können auch die Zuzahlungen (definiert durch Ihre gewünschte jährliche Selbstbeteiligung) in der Höhe selbst bestimmen. Oder ganz auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Ersparnis: 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens. Daneben, oft genug erwähnt, sparen Sie auch bei Ihren monatlichen Beiträgen. Ersparnis: bis zu 2.000 € im Jahr. Jetzt online Tarife vergleichen und in die PKV wechseln. Zuzahlungen vermeiden II: Antrag auf Erstattung Gesetzlich Krankenversicherte können aber auch einen Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen stellen. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Denn neben dem ohnehin entstehenden bürokratischen Aufwand zeigt der erste Blick in die notwendigen Selbstauskünfte, dass zum „Einkommen“ nicht nur Ihr Lohn oder Gehalt (auch aus Minijobs), sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kranken-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Renten, Zinsen und sogar Mieteinnahmen zählen. Nur Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Selbst Teile einer Eigenheimzulage und Unterhaltszahlungen kommen mit in die Berechnung. Familien, in denen wenigstens eine Person als „schwerwiegend chronisch krank“ anerkannt und gesetzlich versichert ist, unterliegen immerhin der Ein-Prozent-Regel. Wie kommen Sie an die Erstattung? Das wichtigste: Alle Nachweise für Zuzahlungen aufheben. Als Nachweis gelten Einzelquittungen mit Namensangabe (!) oder die Eintragungen in dem von der Krankenkasse ausgegebenen Quittungsheft. Zum Beginn des neuen Jahres stellen Sie dann einen Antrag auf Erstattung der Zulagen für das vergangene Jahr. Haben Ihre Zuzahlungen für das abgelaufene Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten, wird der übersteigende Betrag von der Krankenkasse erstattet. Im kommenden Jahr beginnt die Prozedur aufs Neue. GELD.de Tipp: Zuzahlungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung vermeiden Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich alle Zuzahlungen erstatten lassen, damit auch alle Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Zusatzkrankenversicherung: Jetzt online vergleichen und beantrage mehr...

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