
Neben der Praxisgebühr müssen Kassenpatienten auch für Medikamente und Heilmittel, sowie den Krankenhausaufenthalt Zuzahlungen leisten. So haben sie beispielsweise pro Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr einen Eigenanteil von zehn Euro zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für die Anschlussrehabilitation. Das kann sich ganz schnell summieren und zu einer echten Belastung werden. Ein weiterer Vorteil für Privatversicherte, denn hier gibt es keine Zuzahlungen.
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Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist selten angenehm für Patienten. Erstens ist man krank, fühlt sich dementsprechend nicht wohl und hat Angst vor eventuellen Operationen oder Behandlungen. Zweitens dienen Mehrbettzimmer sowie der ständig wechselnde, diensthabende Arzt nicht unbedingt der Genesung und nicht zuletzt müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch für ihren Aufenthalt Zuzahlungen leisten. Diese beträgt zehn Euro pro Kalendertag. Sie ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Als Privatpatient profitieren Sie im Krankenhaus von vielen Vorteilen. In vielen Tarifen haben Sie Anspruch auf Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch teure Spezialisten. In den meisten Fällen sind diese sogar noch günstiger als der normale Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und auch die Zuzahlung, wie sie von Kassenpatienten verlangt wird, entfällt hier.
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