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Für alle Versicherten, gilt zum 1.April dieses Jahres die Versicherungspflicht. Mit einer Strafe rechnen muss, wer dieser Pflicht nicht nachkommt. In diesem Fall müssen die Beiträge ab dem 1. April 2007 nachgezahlt werden. Des Weiteren können Säumniszuschläge anfallen.

Etwa 200.000 Menschen sind in der Vergangenheit durchs Netz geschlüpft. Davon betroffen waren vor allem Erwerbslose, die kein Arbeitslosengeld II beziehen, sowie geschiedene Ehepartner, die es versäumten, sich freiwillig weiter zu versichern. Jetzt müssen sich die Nichtversicherten ohne anderweitigen Schutz im Krankheitsfall selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Alle die nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden, haben die Möglichkeit in die Privaten zu gehen. Die Versicherung erfolgt anfangs im Standardtarif, der dann 2009 als Basistarif weitergeführt wird. Er bietet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherung erfolgt ohne Risikoprüfung und -zuschläge.

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