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Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April 2007

Der Bundesrat hat mit breiter Mehrheit die Gesundheitsreform gebilligt. Bereits am 2. Februar hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit ist für eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung der Weg frei: die nachhaltige Sicherung des Gesundheitswesens.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Versicherungsschutz für alle: Derzeit sind über 200.000 Menschen ohne Versicherungsschutz. Ab 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht und das Recht, sich zu versichern: und das zu bezahlbaren Beiträgen.

Wer den Versicherungsschutz früher verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Das gilt sowohl für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.

Ab dem 1. Juli 2007 können sich Versicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Das bedeutet, die Prämien dürfen sich nur aufgrund Alter und Geschlecht unterscheiden.

Die Möglichkeit, von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, wird verändert. Die PKV bleibt als Vollversicherung erhalten. Allerdings wird sie künftig stärker als bislang kranke Menschen zu bezahlbaren Preisen versichern.

Zunächst erfolgt die Versicherung im Standardtarif. Ab dem 1. Januar 2009 bietet die PKV einen neuen Basistarif, welcher die Versorgung sicherstellt, nicht abgelehnt werden darf und eine Risikoprüfung ausschließt, zu erheblich verbesserten Bedingungen an.

Der Basistarif tritt neben die schon bestehenden Tarife. Er ist mit Zusatzversicherungen kombinierbar. Für alle Nichtversicherten, die früher in der PKV waren und für alle freiwillig Versicherten ist er offen. Auch die heute schon privat Versicherten können bis zum 30. Juni 2009 in diesen Tarif wechseln.

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