
Jeder, der auf eine Brille angewiesen ist um sicher durch den Alltag zu wandeln, weiß, wie teuer es werden kann, wenn man sich eine neue zulegen muss. Früher haben die Krankenkassen wenigstens die Kosten für das Brillenglas in einfachster Ausführung bis zur Höhe des Festbetrags übernommen. Mit Einführung der Gesundheitsreform erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einen Zuschuss. Privat krankenversichert, sieht das ganz anders aus. [Button zum Formular]
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Gesundheitsreform seit 01.01.2004 die Brille lediglich noch in einigen Ausnahmefällen erstattet. Demnach erhalten nur noch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie stark sehbehinderte Erwachsene einen Zuschuss. Hierfür bedarf es einer medizinischen Begründung.
Ganz anders verhält es sich in der Privaten Krankenversicherung. Hier hängt die Übernahme der Kosten für Sehhilfen vom gewählten Tarif ab. In allen Tarifen außer dem Basistarif werden sowohl die Kontaktlinse als auch die Brille bezuschusst. Genaue Regelungen bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden, enthält der jeweilige Tarif. Ein Vergleich hilft sparen!
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