Mit Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes fällt für gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler auch der Anspruch auf Krankentagegeld weg. Das bedeutet: Sind Sie krank, wird der Einkommensausfall nicht ersetzt. Aus diesem Grund und im Hinblick auf die künftige Entwicklung in der GKV sollten Sie schnell handeln und noch in diesem Jahr in die Private Krankenversicherung wechseln.
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Wer bislang als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert war, der hatte mit Zahlung des vollen Beitragssatzes auch Anspruch auf Krankentagegeld nach dem 42. Krankheitstag. Ab 01.01.2009 wird diese Regelung gestrichen. Als Alternative bieten zahlreiche Kassen neue Wahltarife gegen eine zusätzliche Prämie an. Die Höhe dieser Prämie wird erst zum Ende des Jahres 2008 bestimmt. Die Bindefrist beträgt drei Jahre. In diesem Zeitraum ist ein Wechsel in eine andere gesetzliche oder private Versicherung ausgeschlossen. Damit geht der Versicherte finanzielle Risiken ein, weil er auf das reguläre Kündigungsrecht verzichtet, sollte die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben.
Eine Krankentagegeldzahlung wird dann für max. 78 Wochen gewährt. Der freiwillig Versicherte hat nur ein Krankentagegeldanspruch auf sein tatsächliches Arbeitseinkommen. Zur Beitragsberechnung werden alle Einkunftsarten hinzugezogen. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz.
Daher entscheiden sich derzeit viele Selbständige und Freiberufler für den vollständigen Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Zeitpunkt zum Wechseln ist günstig, da ab 2009 alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung für Neukunden spezielle neue Beitragszuschläge erheben müssen.
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