Die Beratungen zur Gesundheitsreform haben den Bundestag erreicht. In der kommenden Woche soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Die Bundestags-Fraktionen wollen am kommenden Dienstag den Gesetzestext beschließen und ihn als Gesetzentwurf förmlich in den Bundestag einbringen. Parallel dazu wird das Bundeskabinett am 25. Oktober einen textgleichen Entwurf beschließen und dem Bundesrat zur Stellungnahme zuleiten. Wenn dies erfolgt, ist dies als maßgeblicher Termin für die 3-Jahres-Frist anzusehen. Dieser Termin hat sich erneut - nun vom 11. Oktober auf den 25. Oktober - verschoben. Da sich die Parteien jedoch noch immer nicht einig sind, ist ein weiterer Verzug dieses Termins nicht ausgeschlossen.
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