Mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen sich sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherer auseinandersetzen. Grund hierfür ist zum einem, dass bereits heute jeder Fünfte über 60 Jahre alt ist und zum anderen die steigende durchschnittliche Lebenserwartung zu einer steigenden Zahl von Leistungsempfängern führt. Während die Privaten mittels Anwartschaftsdeckungsverfahren und Altersrückstellungen der Kostenexpansion begegnen, kennen die Gesetzlichen nur Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen.
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Die Deutschen werden immer älter. Das ist nichts Neues. Und auch, dass das eine der Ursachen für die Steigerung der Leistungsausgaben sind, ist nicht neu. Ein anderer Grund besteht darin, dass die Krankheitsanfälligkeit der Bevölkerung insgesamt steigt, wie z.B. die sich stark erhöhende Zahl von Diabetikern. Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken, ist einen hohen Gesundheitsstandard der Bevölkerung zu erreichen, beispielsweise durch Prävention. Dennoch kennen die gesetzlichen Krankenversicherungen seit Jahren nur zwei Lösungen für das Problem: Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. In den letzten 35 Jahren stieg der durchschnittliche Höchstbeitrag von 98,40 DM (1970) auf rund 569,00 Euro (2009). Im Gegenzug wurden während der diversen Gesundheitsreformen immer weiter Leistungen gekürzt.
Die privaten Krankenversicherer scheinen der Kostenexpansion besser gewappnet zu sein. Sie finanziert sich nach dem „Anwartschaftsdeckungsverfahren“. Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter und Geschlecht. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu vermeiden, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt. Auch werden Privatpatienten die meisten der, in Arztpraxen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen, bezahlt.
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