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Die fünf Bausteine der Privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht die Private Krankenversicherung aus fünf Bausteinen:

  • 1. Ambulanter Schutz
  • 2. Zahnschutz
  • 3. Stationärer Schutz
  • 4. Pflegepflichtversicherung
  • 5. Beitragsentlastung im Rentenalter

Sie können sich mit diesen Bausteinen Ihren gewünschten Krankenversicherungsschutz individuell zusammenstellen: von einer Grundsicherung (ähnlich wie der Versicherungsschutz in einer Gesetzlichen Krankenkasse) bis hin zu Spitzenleistungen in allen Bereichen.

1. Ambulanter Schutz:

Erstattung der Kosten von Arztbesuchen, für Medikamente, Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Brille oder Hörgerät)

2. Zahnschutz:

Erstattung der Kosten für Zahnbehandlungen und –ersatz, auch für die Kiefer-Orthopädie (z. B. Zahnspange für Ihr Kind)

Für Zahnbehandlungen können Sie die Leistungshöhe zwischen 80 und 100 %, beim Zahnersatz zwischen 40 und 90 %, selbst festlegen.

3. Stationärer Schutz:

Erstattung der Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen

Sie müssen sich vorher entscheiden, ob Sie eine Privatstation mit einem Ein- oder Zweitbett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt bevorzugen oder ob Ihnen in Verbindung mit dem Stationsarzt der Aufenthalt in einem Mehrbett-Zimmer ausreicht.

4. Pflegepflichtversicherung:

Die Pflegeversicherung ist seit dem 1.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei erhalten Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % des Beitrages – maximal allerdings 29,96 € / Monat. Regionale Unterschiede sind meist vorhanden.

5. Beitragsentlastung im Rentenalter:

Seitdem das Gesundheitsreformgesetz 2000 in Kraft getreten ist, ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder muss beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife entrichten. Während Ihres Arbeitslebens wird dieser Mehrbeitrag mit ca. 7 % verzinslicht angespart und zur Beitragsreduzierung im Rentenalter verwendet.

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