Grundsätzlich besteht die Private Krankenversicherung aus fünf Bausteinen:
Sie können sich mit diesen Bausteinen Ihren gewünschten Krankenversicherungsschutz individuell zusammenstellen: von einer Grundsicherung (ähnlich wie der Versicherungsschutz in einer Gesetzlichen Krankenkasse) bis hin zu Spitzenleistungen in allen Bereichen.
1. Ambulanter Schutz:
Erstattung der Kosten von Arztbesuchen, für Medikamente, Heilmittel (z. B. Massagen) und Hilfsmittel (z. B. Brille oder Hörgerät)
2. Zahnschutz:
Erstattung der Kosten für Zahnbehandlungen und –ersatz, auch für die Kiefer-Orthopädie (z. B. Zahnspange für Ihr Kind)
Für Zahnbehandlungen können Sie die Leistungshöhe zwischen 80 und 100 %, beim Zahnersatz zwischen 40 und 90 %, selbst festlegen.
3. Stationärer Schutz:
Erstattung der Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen
Sie müssen sich vorher entscheiden, ob Sie eine Privatstation mit einem Ein- oder Zweitbett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt bevorzugen oder ob Ihnen in Verbindung mit dem Stationsarzt der Aufenthalt in einem Mehrbett-Zimmer ausreicht.
4. Pflegepflichtversicherung:
Die Pflegeversicherung ist seit dem 1.01.1995 gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei erhalten Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss von 50 % des Beitrages – maximal allerdings 29,96 € / Monat. Regionale Unterschiede sind meist vorhanden.
5. Beitragsentlastung im Rentenalter:
Seitdem das Gesundheitsreformgesetz 2000 in Kraft getreten ist, ist dieser Bestandteil gesetzlich vorgeschrieben. Jeder muss beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife entrichten. Während Ihres Arbeitslebens wird dieser Mehrbeitrag mit ca. 7 % verzinslicht angespart und zur Beitragsreduzierung im Rentenalter verwendet.
Der Versicherer sollte, bei freier Arzt- und Krankenhauswahl, folgende mehr...
Der Kunde selbst muss sich bei den meisten Versicherern mehr...
Kunden mit Vorerkrankungen wird manchmal alternativ ein Vertrag mit mehr...
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