Die Beiträge dürften dabei gar nicht steigen. Private Krankenversicherungsgesellschaften müssen ihre Tarife so kalkulieren, dass im Durchschnitt die Summe der bis zum Lebensende gezahlten Beiträge reicht, um sämtliche Kosten für einen Kunden zu decken.
Deshalb besteht der Krankenversicherungsbeitrag aus zwei Teilen: Der eine soll die im aktuellen Jahr anfallenden Krankheitskosten decken, der andere wird für die erwarteten höheren Kosten im Alter gespart. Die Sparanteile fließen mit einer Verzinsung von maximal 3,5 % in die so genannte Altersrückstellung. Versicherte zahlen in den ersten 10 bis 20 Vertragsjahren also mehr Beiträge ein, als sie für Leistungen verbrauchen. Dieses Verhältnis kehrt sich später um.
Der Versicherer kann immer nur vorläufig berechnen, welche Ausgaben im Laufe eines durchschnittlichen Versichertenlebens anfallen. Der medizinische Fortschritt führt zu mehr und teureren Behandlungen und die Menschen leben immer länger. Die durchschnittliche Lebenserwartung von privat Krankenversicherten steigt sogar stärker als die aller anderen Bundesbürger. Daher müssen die Versicherer ihre Hochrechnung der Lebenserwartung, die so genannte Sterbetafel, regelmäßig umstellen.
Durch eine Überschussbeteiligung können die Versicherer mehr...
Die Krankenversicherer sind verpflichtet, Einnahmen und Ausgaben mehr...
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Viele Privatversicherte müssen erneut mit Beitragserhöhungen rechnen, mehr...
Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers wird von fast mehr...
Wenn Sie wegen Krankheit längere Zeit nicht arbeiten können, mehr...
Die Versicherungsgesellschaft sollte auch Honorare des Zahnarztes bis mehr...
Alle Leistungen, die mit der Behandlung im Krankenhaus zu tun haben, mehr...
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Angebote für Beamte orientieren sich am Anteil an den Behandlungskosten, den mehr...
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