Sucht man im Krankheitsfall zuerst den Hausarzt auf, freut sich neben der Krankenkasse auch der eigene Geldbeutel. Ähnlich des Hausarztmodelles bei den Gesetzlichen lassen sich auch bei vielen Privatassekuranzen einige Einsparungen vornehmen, wenn man richtig vorgeht. Dadurch werden nämlich überflüssige Kosten vermieden für den Fall, dass der Patient bei der Erstuntersuchung einen falschen Facharzt gewählt hat. Doch welche Gruppe zählt eigentlich zum Primärarzt?
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Im ambulanten Bereich gewährt die Private Krankenkasse mit der Primärarzt-Klausel eine Erstattung von 100 Prozent der Arztrechnungen, wenn man sich an den vorgegebenen Pfad der Arztgänge einhält. Dadurch lassen sich die Monatsprämien senken, jedoch ist der Einschluss dieser Klausel optional. Demnach gilt, dass der Hausarzt als erster Ansprechpartner und Lotse die etwaigen weiteren Behandlungen plant und Überweisungen vornimmt. Dies kann er mit seinem Fachwissen deutlich besser abschätzen als der Patient. Weitere Ersparnisse ergeben sich außerdem aus der Tatsache, dass Fachärzte einen höheren Gebührensatz abrechnen als Hausärzte.
Wer ohne Überweisung selbst aktiv wird, erhält trotzdem noch eine Erstattung von 80 Prozent der ambulanten Behandlung. Dabei sei der Zeitraum zu beachten, in dem eine einmal erhaltene Überweisung gültig ist. Während in der gesetzlichen Krankenkasse quartalsweise abgerechnet wird, können hier mit einer Überweisung bis zu sechs Monate lang Besuche beim Facharzt getätigt werden. Neben dem klassischen Hausarzt zählen auch Frauen-, Augen-, Kinder- sowie Notärzte zur Gruppe der Primärärzte und stellen somit Überweisungen zur voll erstattungsfähigen Weiterbehandlung aus. Für einen etwas höheren Monatsbeitrag kann man aber die Primärarzt-Klausel ausschließen und bekommt dennoch die volle Arztrechnung erstattet.
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