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Als Student privat krankenversichert?

Studenten unterliegen mit Beginn des Studiums der Versicherungspflicht durch die studentische Krankenversicherung. Eine Befreiung von dieser kann schon vor Studienbeginn bei der Krankenkasse beantragt werden. Somit kann der Student selbst entscheiden, ob er in eine private oder gesetzliche Krankenversicherung eintritt. Dank spezieller Studententarife überzeugen die Leistungen und der Preis der privaten Vorsorge, welche oftmals die bessere Alternative zur gesetzlichen Absicherung darstellt.

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Entscheidend für die Frage nach dem richtigen Krankenversicherungssystem ist die persönliche Lebenssituation bzw. Zukunftsplanung. Im Allgemeinen bietet die private Krankenversicherung für Studenten ein sehr viel höheres Leistungsspektrum als die gesetzliche Krankenkasse. Dank spezieller Studententarife überzeugen die Leistungen und der Preis der privaten Vorsorge, welche oftmals die bessere Alternative zur gesetzlichen Absicherung darstellt. Sie ist individuell auf die Ansprüche des Versicherten abgestimmt.

Studenten unterliegen mit Beginn des Studiums der Versicherungspflicht durch die studentische Krankenversicherung. Diese endet sieben Monate nach Beginn des Semesters, durch Rückmeldung an der Hochschule läuft sie erneut weiter und kann sich so bis zum Ende des Studiums fortsetzen. Mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres, endet die studentische Krankenversicherungspflicht. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann schon vor Studienbeginn bei der Krankenkasse beantragt werden, ein Nachweis für einen privaten Versicherungsschutz muss nicht vorgelegt werden. Somit kann der Student selbst entscheiden, ob er in eine private oder gesetzliche Krankenversicherung eintritt.

Unter den Privaten Krankenversicherern gibt es häufig beträchtliche Beitragsunterschiede bei vergleichbaren Leistungen. Daher ist es gerade für Studenten sinnvoll vor Abschluss eines Vertrags genau zu prüfen, welche Gesellschaft die besten Leistungen zum günstigsten Beitrag bietet. So lassen sich bis zu 300,- € im Jahr sparen.

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Geld.de Tipp: Leistungslücken der „Gesetzlichen“ füllen

Gesetzlich versicherte Studenten können auch mit einer Krankenzusatzversicherung die erheblichen Leistungslücken füllen, die die „Gesetzliche“ im Krankheitsfall verursacht.

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  • Zuzahlungen vermeiden - So begegnen Sie den versteckten Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

    Die meisten haben sich an diese versteckten Kosten bereits gewöhnt: 10 € Praxisgebühr, 5 € für die Arznei in der Apotheke. Kleine Beträge, die sich übers Jahr zu einer stattlichen Summe addieren können. Nach dem Gesetz müssen gesetzlich Krankenversicherte im Laufe eines Jahres dann keine Zuzahlungen mehr leisten, wenn diese zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens erreicht haben, also jede weitere Zuzahlung diese maximale Belastungsgrenze überschreitet. Bei einem Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 25.000 € sind das immerhin noch 500 €, die er aus der eigenen Tasche zahlen muss. Zuzahlungen vermeiden I: Wechsel in die Private Krankenversicherung Der Königsweg: ein Wechsel in die Private Krankenversicherung. Mit einer Privaten Krankenversicherung haben Sie nicht nur bessere Leistungen durch einen breiteren Leistungskatalog und bessere medizinische Versorgung, Sie können auch die Zuzahlungen (definiert durch Ihre gewünschte jährliche Selbstbeteiligung) in der Höhe selbst bestimmen. Oder ganz auf eine Selbstbeteiligung verzichten. Ersparnis: 2 % Ihres Jahresbruttoeinkommens. Daneben, oft genug erwähnt, sparen Sie auch bei Ihren monatlichen Beiträgen. Ersparnis: bis zu 2.000 € im Jahr. Jetzt online Tarife vergleichen und in die PKV wechseln. Zuzahlungen vermeiden II: Antrag auf Erstattung Gesetzlich Krankenversicherte können aber auch einen Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen stellen. Doch hier steckt der Teufel im Detail. Denn neben dem ohnehin entstehenden bürokratischen Aufwand zeigt der erste Blick in die notwendigen Selbstauskünfte, dass zum „Einkommen“ nicht nur Ihr Lohn oder Gehalt (auch aus Minijobs), sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kranken-, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld, Renten, Zinsen und sogar Mieteinnahmen zählen. Nur Kindergeld und Erziehungsgeld bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Selbst Teile einer Eigenheimzulage und Unterhaltszahlungen kommen mit in die Berechnung. Familien, in denen wenigstens eine Person als „schwerwiegend chronisch krank“ anerkannt und gesetzlich versichert ist, unterliegen immerhin der Ein-Prozent-Regel. Wie kommen Sie an die Erstattung? Das wichtigste: Alle Nachweise für Zuzahlungen aufheben. Als Nachweis gelten Einzelquittungen mit Namensangabe (!) oder die Eintragungen in dem von der Krankenkasse ausgegebenen Quittungsheft. Zum Beginn des neuen Jahres stellen Sie dann einen Antrag auf Erstattung der Zulagen für das vergangene Jahr. Haben Ihre Zuzahlungen für das abgelaufene Kalenderjahr Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten, wird der übersteigende Betrag von der Krankenkasse erstattet. Im kommenden Jahr beginnt die Prozedur aufs Neue. GELD.de Tipp: Zuzahlungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung vermeiden Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie sich alle Zuzahlungen erstatten lassen, damit auch alle Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Zusatzkrankenversicherung: Jetzt online vergleichen und beantrage mehr...

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