§ 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Die Private Haftpflichtversicherung springt bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen (infolge von Personen- und Sachschäden) ein, die der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen anderen zugefügt haben. Alltägliche Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, werden durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Per Gesetz sind Sie zur unbegrenzten Haftung verpflichtet, wenn es sein muss ein Leben lang. Damit Sie nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin stehen, sollte jeder Mensch eine Private Haftpflichtversicherung haben.
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