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Welche Personen sind mitversichert?

Hierbei kommt es auf die gewählte Versicherungsform sowie das Deckungskonzept an. Bei der Familien-Haftpflichtversicherung ist die Familie haftpflichtversichert – auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sowie die unverheirateten Kinder (einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Jedoch sind die volljährigen unverheirateten Kinder nur solange mitversichert, wie sie sich noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Der Versicherungsschutz bleibt vor, während und im Anschluss an die Berufsausbildung bestehen, wenn der Grundwehrdienst bzw. Zivildienst abgeleistet wird.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, je nach gewähltem Deckungskonzept, volljährige, unverheiratete Kinder auch nach Beendigung der Schul- / Berufsausbildung – bei nachgewiesener Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Ausbildungsausnahme - mit zu versichern. Das ist höchstens für ein Jahr bzw. bis zum 30. Lebensjahr möglich.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Mitversicherung für im Haushalt allein stehende Elternteile oder z. B. für Au-pair-Mädchen auch mit an. Eine gemeinsame Private Haftpflichtversicherung können auch unverheiratete Partner und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, die in häuslicher Gemeinschaft leben, beantragen. Diese Partnerversicherung ist einer Familienversicherung gleichgesetzt.

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