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Welche Extras sind sinnvoll?

Die am häufigsten von Versicherungsgesellschaften angebotenen Extras für eine Private Haftpflichtversicherung sind:

Allmählichkeitsschäden:

Wie der Name schon sagt, passieren solche Schäden über einen längeren Zeitraum und sind nur dann im Versicherungsschutz mit enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Beispiel 1:

Sie beschädigen bei der Anbringung eines neuen Wasserhahns im Keller das Zulaufrohr. Zunächst scheint alles dicht zu sein, aber nach einigen Wochen hat sich ein großer Wasserfleck an der Wand gebildet. Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass ein neues Rohr benötigt wird und der Putz von der Wand abgeschlagen werden muss. Schnell kann das Kosten in Höhe von einigen tausend Euro verursachen.

Beispiel 2:

Der Siphon der Spüle tropft unbemerkt vor sich hin. Dadurch können sich beispielsweise Fliesen lösen oder in der Wohnung unter Ihnen bilden sich Flecken an der Decke.

Verlust des Schlüssels:

Heutzutage gibt es bei den meisten Mehrfamilienhäusern moderne Schließanlagen, was bedeutet, dass Ihr Schlüssel sowohl für die Haustür als auch für die Eingangstür zu Ihrer Wohnung geeignet ist. Wenn Sie also Ihren Schlüssel verlieren sollten, wird Ihr Vermieter sehr wahrscheinlich darauf bestehen, sowohl den Schließzylinder für die Haustür als auch für Ihre Wohnungstür auszutauschen. Da aber auch alle anderen Hausbewohner den gleichen Schlüssel haben, ist ein Austausch auch dieser Schlösser sehr wahrscheinlich. Denn der Vermieter will sicher gehen, dass ein möglicher Finder keinen Einbruch verüben kann.

Schadenersatz-Ausfalldeckung:

Mit der Schadenersatz-Ausfalldeckung willigt der Versicherer ein Ihnen denjenigen Schaden zu ersetzen, den Ihnen ein anderer zugefügt hat. Dieser zusätzliche Schutz ist am ehesten mit einer Kasko-Versicherung vergleichbar.

Beispiel:

Die Nachbarskinder zündeln auf Ihrem Grundstück und setzen dabei Ihr Haus in Brand. Ihr Nachbar ist allerdings nicht versichert und so hoch verschuldet, dass nicht einmal eine Pfändung in Frage kommt. In diesem Fall würde die Schadenersatz-Ausfalldeckung diesen Schaden dann übernehmen.

Regressverzicht der Sozialversicherungsträger:

Die Krankenkasse wird die Behandlungskosten von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie beispielsweise Ihren Lebenspartner beim Sport verletzen. Nur wenn die Klausel „Regressverzicht der Sozialversicherungsträger“ in der Versicherungspolice enthalten ist, sind diese Kosten gedeckt.

Hüten fremder Hunde:

Derjenige, der auf einen fremden Hund aufpasst, übernimmt gleichzeitig auch das Haftungsrisiko. Wenn Sie beispielsweise vergessen haben das Gartentor zu schließen, der Hund entwischt und einen Passanten beißt, müssen Sie für das Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, den Arbeitsausfall und ggf. auch für spätere Rentenzahlungen aufkommen.

Reiten fremder Pferde:

Auch hier tragen Sie als Reiter fremder Pferde das Haftungsrisiko. Sollte das Pferd durch das nicht verschlossene Hoftor entwischen und auf der Straße einen Unfall verschulden, müssen Sie für den verursachten Schaden aufkommen.

Gewässerschäden.

Aufgrund der weit reichenden Umweltschäden haften Sie auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt. Das kann teuer werden, denn ein einziger Liter Heizöl im Grundwasser, macht bis zu eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar! Die Kosten für die sehr aufwendigen Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten können Sie schnell finanziell ruinieren.

Haftpflicht als Tagesmutter:

Wer nur ab und zu ohne Bezahlung auf fremde Kinder aufpasst, sollte unbedingt überprüfen, ob die damit verbundenen Risiken in der eigenen Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind.

Tagesmütter, die dafür Geld erhalten, müssen eine andere, gesonderte Versicherung abschließen. Denn wer auf Kinder anderer Leute aufpasst, kann bei Verletzung der Aufsichtspflicht zur Zahlung des entstandenen Schadens herangezogen werden.

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