Die Private Haftpflichtversicherung springt bei Schäden an Personen, Sachen und Vermögen (infolge von Personen- und Sachschäden) ein, die der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen anderen zugefügt haben. Alltägliche Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, werden durch die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Vermögensschäden, die nicht aufgrund von Personen- oder Sachschäden entstanden sind, sind nur in Ausnahmen versichert. Für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet die Versicherung nicht.
Risiken, die nicht zum Alltag gehören, müssen zusätzlich versichert werden. Dazu können z.B. die folgenden Versicherungen abgeschlossen werden:
Manche Bereiche sind eventuell in der Deckungserweiterung mit inbegriffen.
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