Unter dem Begriff "Haftpflicht" versteht man die Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechtes. Das bedeutet, dass die Person, durch die der Schaden entstanden ist, auch dafür aufkommen muss. Diese Ansprüche sind durch den Gesetzgeber im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
§ 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Unter Umständen sind Sie, wenn nötig, dazu verpflichtet für den Schaden in unbegrenzter Höhe ein Leben lang zu haften. Mit der Beantragung einer Haftpflichtversicherung können Sie diesem finanziellen Ruin entgegenwirken.
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