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Ist eine Private Haftpflichtversicherung auch für...

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter bzw. Inhaber einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist Gegenstand der Privaten Haftpflichtversicherung. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass nicht jede Private Haftpflichtversicherung greift, wenn in Ihrem Haus noch eine andere Partei wohnt. In diesem Fall greift eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung FAQ auf einen Blick!

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