Auch bei Aufenthalten im Ausland schützt sie die Haftpflichtversicherung, denn sie gilt weltweit. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen diesbezüglich noch einmal genau durchlesen, denn es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede. Bei den Versicherungspolicen der meisten Haftpflichtversicherer gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas bzw. außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz auf ein Jahr begrenzt.
Wenn Sie sich länger in einem nicht EU-Land aufhalten, können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einen schriftlichen Antrag stellen, um die Geltungsdauer zu verlängern. Bei der Geltungsdauer versteht man immer am Stück, also ununterbrochen. Wenn Sie also beispielsweise über Weihnachten nach Hause fahren / fliegen und dann wieder ins Ausland reisen, beginnt die Geltungsdauer wieder von vorn. Verlegen Sie allerdings Ihren Wohnsitz ins Ausland, sollten Sie sich vor Ort um eine Haftpflichtversicherung bemühen.
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Viele Versicherungsgesellschaften stellen mittlerweile Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, mit anderen Lebensgemeinschaften versicherungstechnisch gleich.
Bei einer mehr...
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