Der Versicherungsschutz einer Privaten Haftpflichtversicherung greift nicht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder er im Zusammenhang mit einer kriminellen Handlung steht. Des Weiteren sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen ebenfalls vom Schutz ausgeschlossen (Ausnahme: gemietete Wohnung).
Schäden, die ohne Verschulden entstanden sind, werden auch nicht ersetzt. Ein gutes und häufiges Beispiel hierfür ist, wenn Ihr Kind etwas anstellt, Sie aber die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. In diesem Fall müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen, denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig.
Einige Versicherungsgesellschaften haben dieses Problem in der Zwischenzeit aber erkannt und bieten zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden an, die durch Kinder unter 7 Jahren entstanden sind.
Die am häufigsten von Versicherungsgesellschaften angebotenen Extras mehr...
Der Versicherungsschutz einer mehr...
Die Private Haftpflichtversicherung mehr...
Auch bei Aufenthalten im Ausland schützt sie die mehr...
Viele Versicherungsgesellschaften stellen mittlerweile Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, mit anderen Lebensgemeinschaften versicherungstechnisch gleich.
Bei einer mehr...
Ja, das ist mehr...
In jedem mehr...
Normalerweise kommt mehr...
Die gesetzliche mehr...
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